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EPR in Deutschland für Händler, die verpackte Ware in Verkehr bringen

Deutsche Verpackungsregeln sind eine häufige Suche für Shops, die nach Deutschland versenden. Der Kern ist die erweiterte Herstellerverantwortung: Wer Verpackungen oder verpackte Produkte erstmals auf dem deutschen Markt bereitstellt, kann Pflichten haben — Registrierung, Vertretung vor Ort, Systembeteiligung und Meldungen.

Diese Seite dient der Orientierung. Sie stellt keine Feststellung Ihrer Rechtslage dar und ist keine Rechtsberatung.

Wen das betreffen kann

Onlinehändler können betroffen sein, wenn sie verpackte Ware auf dem deutschen Markt in Verkehr bringen — auch im Fernabsatz. Der Shop muss weder in Deutschland noch in der EU gegründet sein. Ein Händler in Spanien, im Vereinigten Königreich, in den USA oder in China kann trotzdem deutsche Verpackungspflichten haben, wenn deutsche Endkunden direkt beliefert werden.

Seit dem 12. August 2026 gilt die EU-Verpackungsverordnung (EU) 2025/40 zusammen mit dem deutschen Verpackungsgesetz-Durchführungsgesetz (VerpackDG), wie die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) erläutert.

Worauf ausländische Händler zuerst schauen sollten

Wenn Sie im Ausland sitzen, verpackte Produkte direkt an Endkunden in Deutschland verkaufen und keine Niederlassung in Deutschland haben, müssen Sie laut ZSVR einen Bevollmächtigten bestellen. In den ZSVR-Hinweisen zum Bevollmächtigten ist dafür keine Ausnahme vorgesehen.

Der Bevollmächtigte muss eine natürliche oder juristische Person mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland sein, auf Grundlage einer schriftlichen Vereinbarung in deutscher Sprache, und bereits über ein eigenes Login als Bevollmächtigter in LUCID verfügen. Die Bevollmächtigung wirkt erst, nachdem die ZSVR sie bestätigt hat.

Registrierung im Verpackungsregister LUCID

Hersteller registrieren sich im Verpackungsregister LUCID. Die Registrierung ist kostenfrei. Die ZSVR macht deutlich, dass diese Registrierung nicht übertragbar ist: Sie nehmen sie selbst vor und pflegen Ihre Stammdaten selbst. Bei der Registrierung muss ein Unternehmen ohne deutsche Niederlassung, das direkt an deutsche Endkunden verkauft, Angaben zum Bevollmächtigten eintragen — sonst lässt sich die Registrierung nicht abschließen.

Systembeteiligung und laufende Pflichten

Die LUCID-Registrierung ist nicht der ganze Prozess. Für systembeteiligungspflichtige Verpackungen braucht es zusätzlich einen Systembeteiligungsvertrag mit einem oder mehreren Systembetreibern sowie regelmäßige Mengenmeldungen. Vollständigkeitserklärungen können in den im deutschen Verpackungsrecht vorgesehenen Fällen gelten. Für bestimmte Einweg-Getränkeverpackungen kann eine Pfandpflicht bestehen. EPRGo rechnet diese System- oder Pfandkosten nicht in die Länder-Servicegebühr von 199 € ein.

Rolle des lokalen Partners

Der lokale Partner ist der Betreiber vor Ort für Arbeit, die sich delegieren lässt: Systemverträge, Mengenmeldungen, Vollständigkeitserklärungen und die dazugehörige Kommunikation — und tritt als Bevollmächtigter auf, wenn diese Bestellung erforderlich und vereinbart ist.

Rolle von EPRGo

EPRGo verbindet den Shop, die Einrichtung für das Zielland und den lokalen Partner. Der deutsche Markt bleibt für den Händler im selben Betriebsmodell wie Spanien und spätere Länder. EPRGo ersetzt nicht die persönliche Registrierungspflicht in LUCID und behauptet nicht, deutsches Verpackungsrecht sei vollständig automatisiert.

Häufige Fragen

Braucht jeder ausländische Händler einen Bevollmächtigten in Deutschland?

Die ZSVR stellt fest: Unternehmen mit Sitz im Ausland, die leere Verpackungen oder verpackte Produkte direkt an Endkunden in Deutschland verkaufen und keine Niederlassung in Deutschland haben, müssen ab dem 12. August 2026 einen Bevollmächtigten bestellen — sobald die EU-Verpackungsverordnung und das Verpackungsgesetz-Durchführungsgesetz (VerpackDG) gelten. Ob ein konkreter Shop in dieser Lage ist, hängt von seinen Fakten ab.

Kann ein Dienstleister die LUCID-Registrierung für mich erledigen?

Nein. Die ZSVR ist eindeutig: Die Registrierung im Verpackungsregister LUCID ist eine höchstpersönliche Pflicht. Sie registrieren sich selbst und halten Ihre Registrierungsdaten selbst aktuell. Anschließend benennen Sie den Bevollmächtigten in LUCID. EPRGo und ein lokaler Partner können den Ablauf vorbereiten; den persönlichen Registrierungsschritt können sie nicht ersetzen.

Ist die LUCID-Registrierung dasselbe wie das Zahlen von Recyclinggebühren?

Nein. Die Registrierung in LUCID ist kostenfrei. Für systembeteiligungspflichtige Verpackungen braucht es weiterhin einen Systembeteiligungsvertrag mit einem oder mehreren Systembetreibern sowie Mengenmeldungen. Diese Systemkosten sind getrennt von der Länder-Servicegebühr von EPRGo.

Was macht der Bevollmächtigte tatsächlich?

Nach der ZSVR übernimmt der Bevollmächtigte die EPR-Pflichten des Herstellers — mit Ausnahme der LUCID-Registrierung. Dazu können der Abschluss eines Systembeteiligungsvertrags, Mengenmeldungen, Vollständigkeitserklärungen und weitere verpackungsrechtliche Pflichten gehören, sobald die Bevollmächtigung vorliegt und bestätigt ist.

Ist diese Seite eine Rechtsberatung?

Nein. Sie fasst öffentliche amtliche Quellen zusammen, damit Händler die beweglichen Teile verstehen. Sie bewertet kein konkretes Geschäftsmodell, kein Sortiment und kein Marketplace-Listing.

Nächster Schritt

Bereit für Ihren nächsten EU-Markt?

Prüfen Sie, was für Deutschland und Spanien zählt, und verbinden Sie Ihren Shop einmal. EPRGo koordiniert Registrierung, Meldungen und laufende Compliance.

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