Ratgeber · Zuletzt geprüft 21. August 2026

Nach Europa verkaufen — von außerhalb der EU

EPRGo ist für Compliance im Zielland gebaut. Ein Händler in Zürich, Manchester, Austin oder Shenzhen kann dieselben deutschen oder spanischen Verpackungspflichten haben wie ein Händler in Hamburg — wenn diese Märkte direkt beliefert werden.

Niederlassung ist nicht dasselbe wie Zielmarkt

Viele nationale Regeln schauen darauf, wer verpackte Produkte in diesem Land erstmals Endkunden bereitstellt. Wenn Sie von außerhalb der EU versenden, können Sie dort trotzdem Hersteller sein. Deshalb spricht EPRGo nicht so, als könnten nur in der EU gegründete Unternehmen das Produkt nutzen.

Was meist zuerst auftaucht

  • Ein Bevollmächtigter im Zielland
  • Eine nationale Produzentenregistrierung
  • System- oder SCRAP-Mitgliedschaft
  • Fragen von Marktplätzen zu Ihrer Registernummer

Starten Sie mit den Launch-Märkten. Nutzen Sie danach den EPR-Check, um voraussichtliche Packaging-Pflichten für Deutschland und Spanien zu prüfen. Deutschland · Spanien · EPR-Pflichten prüfen

Quellen: Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR), Verpackungsgesetz: Bevollmächtigte, Registro de Productores de Producto. Sección envases

Nächster Schritt

Bereit für Ihren nächsten EU-Markt?

Prüfen Sie, was für Deutschland und Spanien zählt, und verbinden Sie Ihren Shop einmal. EPRGo koordiniert Registrierung, Meldungen und laufende Compliance.

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