Ratgeber · Zuletzt geprüft 21. August 2026

Verpackungs-EPR für Onlinehändler

Die meisten EPRGo-Händler treffen zuerst auf Verpackungsregeln: Versandkartons, Produktumverpackungen, Füllmaterial und Etiketten. Dieses Material kann betroffen sein, auch wenn das Produkt darin kein Elektro- oder Batterieartikel ist.

Was „Inverkehrbringen“ in der Praxis heißt

Werden verpackte Waren in einem Land erstmals bereitgestellt — auch per Fernabsatzvertrag an Endkunden — kann Verpackungs-EPR gelten. Die EU-Verpackungsverordnung verlangt, dass Hersteller in jedem Mitgliedstaat registriert sind, in dem sie Verpackungen oder verpackte Produkte erstmals bereitstellen — und zwar bevor diese Bereitstellung geschieht.

Was Shops in der Regel organisieren müssen

  • Nationale Produzentenregistrierung
  • Einen Bevollmächtigten vor Ort, wenn der Händler in diesem Land nicht niedergelassen ist
  • Mitgliedschaft in einem kollektiven oder individuellen EPR-System
  • Mengenmeldungen, oft jährlich, manchmal mit unterjährigen Updates

Gebühren an Recyclingsysteme und Behörden sind nicht dasselbe wie Software- oder Koordinationsgebühren. EPRGo hält diese Drittkosten außerhalb des veröffentlichten Länder-Servicepreises. Ratgeber

Quellen: Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR), Registrierung im Verpackungsregister LUCID, Registro de Productores de Producto. Sección envases

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